Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1974

Geschäftszahl

1747/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1783/72 E 15. Mai 1973 VwSlg 8417 A/1973 RS 9

Stammrechtssatz

Der - in der vollen Höhe geltendgemachte - Aufwandersatz für den Beschwerdeschriftsatz beinhaltet auch den Ersatz der Mehrwertsteuer.