Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1973

Geschäftszahl

1637/72

Rechtssatz

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt und darf nach Zurückziehung des Antrages (im Rechtsmittelverfahren) nicht mehr ergehen (Hinweis E 11.12.1968, 1345/66).