Verwaltungsgerichtshof
13.03.1973
1588/72
GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2
Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001588.X04