Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1973

Geschäftszahl

1572/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0740/55 E 21. Juni 1957 RS 1

Stammrechtssatz

Bezieht der Versorgungswerber neben laufenden Bezügen (hier: Sozialversicherungsrente und Arbeitslosenunterstützung) ein schwankendes Einkommen (hier: Saisonarbeit in Zuckerfabrik), ist das gesamte Einkommen nach den Grundsätzen des Paragraph 13, Absatz 3, KOVG zu ermitteln.