Verwaltungsgerichtshof
09.04.1973
1572/72
GRS wie 0740/55 E 21. Juni 1957 RS 1
Bezieht der Versorgungswerber neben laufenden Bezügen (hier: Sozialversicherungsrente und Arbeitslosenunterstützung) ein schwankendes Einkommen (hier: Saisonarbeit in Zuckerfabrik), ist das gesamte Einkommen nach den Grundsätzen des Paragraph 13, Absatz 3, KOVG zu ermitteln.