Verwaltungsgerichtshof
06.03.1973
1538/72
Paragraph 2, Absatz eins, VVG bezieht sich nur auf die Auswahl der in diesem Gesetz vorgesehenen Zwangsmittel, kann jedoch nicht dazu herangezogen werden, um eine Vollstreckung überhaupt als unzulässig ansehen zu können.
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001538.X05