Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1973

Geschäftszahl

1538/72

Rechtssatz

Paragraph 2, Absatz eins, VVG bezieht sich nur auf die Auswahl der in diesem Gesetz vorgesehenen Zwangsmittel, kann jedoch nicht dazu herangezogen werden, um eine Vollstreckung überhaupt als unzulässig ansehen zu können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001538.X05