Verwaltungsgerichtshof
06.03.1973
1538/72
Ebenso wenig wie im Vollstreckungsverfahren die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Titelbescheides aufgerollt werden kann (Hinweis auf E vom 2.5.1956, Zl. 1273/54, VwSlg. 4057 A/1956), kann auch nicht die Vollstreckung mit der Behauptung bekämpft werden, die zu vollstreckende Verpflichtung widerspreche den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten zum Schutze des Eigentums und der Menschenrechtskonvention.
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001538.X01