Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1973

Geschäftszahl

1538/72

Rechtssatz

Ebenso wenig wie im Vollstreckungsverfahren die Frage der Rechtmäßigkeit des zu vollstreckenden Titelbescheides aufgerollt werden kann (Hinweis auf E vom 2.5.1956, Zl. 1273/54, VwSlg. 4057 A/1956), kann auch nicht die Vollstreckung mit der Behauptung bekämpft werden, die zu vollstreckende Verpflichtung widerspreche den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten zum Schutze des Eigentums und der Menschenrechtskonvention.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001538.X01