Verwaltungsgerichtshof
29.01.1973
1472/72
Die Versorgungsbehörde hat bei einem Pachtvertrag zu prüfen, ob der von den Vertragspartnern vereinbarte Pachtzins in Anbetracht der Größe und Lage, sowie der Ertragsfähigkeit der verpachteten Grundflächen den örtlichen Verhältnissen entspricht.