GRS wie 0031/71 E 9. Oktober 1972 VwSlg 8294 A/1972 RS 2
Stammrechtssatz
Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach § 13 KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.