Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1973

Geschäftszahl

1472/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0777/68 E 26. Februar 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Annahme eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes genügt die objektive Möglichkeit, aus dem Besitz - dies können auch einzelne land- und forstwirtschaftlich genützte Grundflächen sein - Einkünfte zu erzielen.