Verwaltungsgerichtshof
11.05.1973
1345/72
Die bestimmte Tatsache des Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG ist wie die anderen im Absatz 2, leg cit angegebenen nur beispielsweise angeführt, d. h. daß die genannten Tatbestände nur den Maßstab angeben bzw. die Grenzen abstecken, innerhalb derer der Gesetzgeber die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage gestellt wissen will. (Hinweis auf E vom 30.6.1970, Zl. 1522/69)
Siehe jedoch:
1481/79 E VS 18. Jänner 1980 VwSlg 10014 A/1980 RS 2;