Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1972

Geschäftszahl

1337/72

Rechtssatz

Ausführungen darüber, unter welchen Voraussetzungen die Heranziehung eines in einem Einfamilienhaus bestehenden Vermögens zur Deckung der Mitgift für eine Tochter nicht zumutbar ist.

Beachte

y7912;