Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1973

Geschäftszahl

1249/72

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß die Schiedskommission über Gesundheitsschädigungen als Dienstbeschädigungen nicht entscheiden könne, welche nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landesinvalidenamt waren.