Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1972

Geschäftszahl

1208/72

Rechtssatz

Wird eine Säumnisbeschwerde an dem Tag beim VwGH eingebracht, an dem die der säumigen Behörde eingeräumte 6-monatige Frist abläuft, dann ist diese Säumnisbeschwerde - mangels Fristablauf zurückzuweisen.