Verwaltungsgerichtshof
26.06.1974
0991/72
Besprechung in:
ÖGZ 1975/7, 172;
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer schulfesten Stelle besteht nicht, wohl aber das Recht (rechtliche Interesse) auf ein dem Gesetz entsprechenden Verfahren und die Ausübung des freien Ermessens im Sinne des Gesetzes.
ECLI:AT:VWGH:1974:1972000991.X02