Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1974

Geschäftszahl

0991/72

Beachte

Besprechung in:

ÖGZ 1975/7, 172;

Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer schulfesten Stelle besteht nicht, wohl aber das Recht (rechtliche Interesse) auf ein dem Gesetz entsprechenden Verfahren und die Ausübung des freien Ermessens im Sinne des Gesetzes.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000991.X02