Die Entnahme eines Wirtschaftgutes aus dem Betriebsvermögen stellt keine Anschaffung iSd § 23 Abs 1 Z 1 EStG 1967 dar.Die Entnahme eines Wirtschaftgutes aus dem Betriebsvermögen stellt keine Anschaffung iSd Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer eins, EStG 1967 dar.