Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1973

Geschäftszahl

0900/72

Rechtssatz

Die Entnahme eines Wirtschaftgutes aus dem Betriebsvermögen stellt keine Anschaffung iSd Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer eins, EStG 1967 dar.

Beachte

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