Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1972

Geschäftszahl

0883/72

Rechtssatz

Die Berufung des Bauwerbers gegen einen Bescheid, mit welchem das, wenngleich über Antrag der Baubehörde geänderte, Projekt vollinhaltlich bewilligt wurde, ist unzulässig.