Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1974

Geschäftszahl

0837/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0659/62 E 14. Jänner 1963 VwSlg 5936 A/1963 RS 2

Stammrechtssatz

Das ortsübliche Ausmaß an Belästigungen ist naturgemäß je nach der Umgebung der Örtlichkeit (ob diese in einem reinen Wohngebiet, einem gemischten Baugebiet oder in einem Industriegebiet gelegen ist) verschieden. (Hinweis E vom 25.4.1962, Zl. 1326/59)