Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1972

Geschäftszahl

0643/72

Rechtssatz

Die Anordnung der Zustellung eines Straferkenntnisses zu eigenen Handen ist gemäß Paragraph 24, Absatz eins, AVG 1950 in das Ermessen der Behörde gestellt.