Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1973

Geschäftszahl

0493/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2498/56 E 12. Juni 1959 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist an die in der Sterbeurkunde enthaltenen angaben über die Todesursache nicht gebunden.