Verwaltungsgerichtshof
19.11.1973
0477/72
GRS wie 1370/70 E 12. Februar 1971 VwSlg 7969 A/1971 RS 1
Im Falle der Verpachtung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ist bei der Einkommensermittlung von der Vorschrift des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG auszugehen. Wenn aber im Einzelfall der vereinbarte Pachtzins so niedrig angesetzt ist, daß offensichtlich ein teilweiser Verzicht auf ein erzielbares Einkommen angenommen werden muß, so bestehen keine Bedenken dagegen, bei der Berechnung des Einkommens aus der Verpachtung zumindest von jenem Betrag auszugehen, der sich sinngemäß unter Anwendung der Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG, also bei einer vertraglichen Übergabe des Betriebes ergeben würde, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, die eine Verpachtung zu einem niedrigeren Pachtzins rechtfertigen.