Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1974

Geschäftszahl

0459/72

Rechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung kommt es nur darauf an, ob das im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde gegebene Angebot als ausreichend erachtet werden darf, die nach den örtlichen Verhältnissen zu unterstellende Nachfrage zu befriedigen.