Verwaltungsgerichtshof
16.01.1974
0459/72
Bei der Bedarfsprüfung kommt es nur darauf an, ob das im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde gegebene Angebot als ausreichend erachtet werden darf, die nach den örtlichen Verhältnissen zu unterstellende Nachfrage zu befriedigen.