Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1974

Geschäftszahl

0459/72

Rechtssatz

Das Erfordernis des Bedarfes für die Konzessionsverleihung bedeutet nicht die Einräumung des freien Ermessens, sondern die Bindung der Gewerbebehörde an diese Voraussetzung (Hinweis E 28.2.1961, 2485/59, VwSlg 5511 A/1961).