Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1972

Geschäftszahl

0402/72

Rechtssatz

Auseinandersetzung mit Beschwerdeausführungen, die sich gegen die dem hg Erkenntnis vom 28.4.1971, 2068/70, zugrunde gelegte Rechtsanschauung bezüglich der Auslegung der Worte "überhaupt keine Angaben" im Zusammenhang mit der Unterlassung der Meldung von Sonderzahlungen richten.