Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1973

Geschäftszahl

0345/72

Rechtssatz

Es ist ohne medizinisch-fachliche Begründung nicht erkennbar ob "eine deutliche Verschmächtigung der rechten Gesäßhälfte" der Pos 426 der Richtsatzverordnung zu unterstellen ist.