Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1972

Geschäftszahl

0309/72

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, wann nicht auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken ist (Hinweis E 16.3.1964, 0141/63, VwSlg 6272 A/1964).