Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1972

Geschäftszahl

0291/72

Rechtssatz

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zulassung zum Fachkurs für den Gendarmeriedienst. Eine wegen Nichtzulassung erhobene Säumnisbeschwerde ist daher zurückzuweisen.