Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1973

Geschäftszahl

0241/72

Beachte

Siehe jedoch:

E 14. Februar 1985, 85/02/0087;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsvorschriften unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann nur dann vorgenommen werden, wenn zur Verletzung einer bestimmten Verkehrsvorschrift noch ein anderes Sachverhaltselement hinzutritt (Hinweis E 4.7.1963, 1752/62, E 18.2.1971, 0702/70, E 14.6.1973, 2344/71)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000241.X02