Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.1972

Geschäftszahl

0185/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1103/68 B VS 27. März 1969 VwSlg 7542 A/1969 RS 5

Stammrechtssatz

In einem über Auftrag des VwGH erstellten Verbesserungsschriftsatz, kann ein für den VwGH verbindlicher Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor diesem Gerichtshof nicht mehr gestellt werden (Hinweis E 31.1.1963, 862/62, 1024/62).