Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1972

Geschäftszahl

0162/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0161/72 E 30. Juni 1972 VwSlg 8265 A/1972 RS 3

Stammrechtssatz

Die Berufungsbehörde hat bei Prüfung der Bereitwilligkeit zur Arbeitsvermittlung auch auf das Berufungsvorbringen Bedacht zu nehmen.