Verwaltungsgerichtshof
29.11.1972
0134/72
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/04/15 1295/57 1
Der Masserverwalter ist verpflichtet, Steuererklärungen für den Gemeinschuldner, und zwar auch für Zeiträume,die vor der Eröffnung des Konkurses liegen, abzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann können über ihn Erzwingungsstrafen verhängt und aus seinem persönlichen Vermögen hereingebracht werden.
*
E 15.4.1959, 1295/57 #1 VwSlg 1990 F/1959
yk13684;