Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1972

Geschäftszahl

0134/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/04/15 1295/57 1

Stammrechtssatz

Der Masserverwalter ist verpflichtet, Steuererklärungen für den Gemeinschuldner, und zwar auch für Zeiträume,die vor der Eröffnung des Konkurses liegen, abzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann können über ihn Erzwingungsstrafen verhängt und aus seinem persönlichen Vermögen hereingebracht werden.

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E 15.4.1959, 1295/57 #1 VwSlg 1990 F/1959

Beachte

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