Verwaltungsgerichtshof
11.10.1972
0069/72
Die in der Wohnung des Hauseigentümers getätigten Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, wenn sie im Fall der Vermietung vom Mieter getragen werden müßten (hier: Modernisierung von Bad und Klosett).
y5927;
yk6341;
yk7582