Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1973

Geschäftszahl

0023/72

Rechtssatz

Hat der Versorgungsberechtigte aus einer gewerblichen Tätigkeit einen Verlust erlitten, so ist dieser bei der Ermittlung des Gesamteinkommens mit dem ihm gemäß Paragraph 13, Absatz 2, KOVG 1957 zufließenden Einkommen (30 vH des Einkommens des Ehegatten) auszugleichen.