Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1972

Geschäftszahl

2351/71

Rechtssatz

Die Mitwirkungspflicht nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO und die Meldungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO enthalten zwei von einander verschiedene und unabhängige Verpflichtungen.