Verwaltungsgerichtshof
19.12.1973
2331/71
Da für das Vorliegen eines Teilbetriebes allein entscheidend ist, ob vor der Veräußerung tatsächlich ein Teilbetrieb selbstständig geführt wurde, die Frage also in erster Linie aus der Sicht des Veräußerers, nicht so sehr des Erwerbers zu beantworten ist, ist es rechtlich unerheblich, ob der Erwerber des Autobusses und nunmehrige Inhaber der beiden Gewerbeberechtigungen einen eigenen Betrieb oder einen Teilbetrieb führt (Hinweis E 25.5.1971, 1634/69, VwSlg 4236 F/1971).