Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1972

Geschäftszahl

2311/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1086/71 E VS 22. Juni 1972 VwSlg 4405 F/1972; RS 3

Stammrechtssatz

Werden mehrere Beschwerden desselben Beschwerdeführers gegen verschiedene Bescheide zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, gebührt dem Beschwerdeführer im Falle seines Obsiegens der Verhandlungsaufwand auch dann nur einmal, wenn als Zweit- Dritt- usw. Beschwerdeführer in den einzelnen Verfahren auch andere Personen auftreten (hier: 13 Bf, 58 angefochtene Bescheide, Bf jeweils Erstbf allein oder im Zusammenwirken mit dem Zweit - Dritt-, Fünft-, Achtbf usw. gegen die im Verzeichnis angeführten Bescheide. Das von den Bf gegenteilig vorgebrachte Anbringen bot keinen Anlass, von der bisherigen Judikatur abzugehen; Hinweis E 17.9.1968, 414/68 und E 18.9.1969, 956/68).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1972:1971002311.X02