Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1973

Geschäftszahl

2230/71

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die seinerzeit wegen "Fisteleiterung" und "Gebrauchsunfähigkeit des Unterarmes" gewährte Pflegezulage nicht schon dann eingestellt werden darf, wenn "Fisteleiterung" abgeheilt ist, sondern die Behörde sich auch mit den im Paragraph 52 -, Verfahren behaupteten, durch anerkannte Dienstbeschädigung hervorgerufenen "Atemnotanfällen", die angeblich Hilflosigkeit bedingen, auseinandersetzen muß.