Verwaltungsgerichtshof
21.03.1972
2104/71
Ein vor dem VwGH verfolgbarer Anspruch auf eine Maßnahme nach § 303 Abs 4 BAO besteht nicht.Ein vor dem VwGH verfolgbarer Anspruch auf eine Maßnahme nach Paragraph 303, Absatz 4, BAO besteht nicht.
y17678;