Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1973

Geschäftszahl

2007/71

Rechtssatz

Wird bei Veräußerung eines Betriebes ein Betriebsgrundstück von der Veräußerung ausgenommen und mehrere Monate später gegen eine wertgesicherte Leibrente verkauft, so liegt eine einheitliche Veräußerung eines Betriebes nicht vor (Hinweis E 29.4.1965, 2079/63 in der gleichen Rechtssache). Dies schließt jedoch die Annahme einer Betriebsaufgabe iSd Paragraph 16, Absatz 3, EStG 1967 nicht aus. Die Abgabenbehörde war daher berechtigt, diese Rentenbezüge als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren und zu besteuern.

Beachte

y4434;