Verwaltungsgerichtshof
10.05.1972
2006/71
Mit der rechtskräftigen Genehmigung eines Beschlusses auf freihändige Jagdverpachtung wird dem Gemeinderat das Recht auf Zurücknahme dieses Beschlusses benommen. Dem Pächter erwächst anderseits aus der Genehmigung des Beschlusses auf freihändige Verpachtung der Jagd an ihn der Rechtsanspruch, daß an dem vorgesehenen Pachtgebiet keine anderen als im Gesetz (hier: Paragraph 14, Absatz 4,) gedeckte Änderungen vorgenommen werden.
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002006.X01