Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1972

Geschäftszahl

1994/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/11/02 1901/63 1

Stammrechtssatz

Aufgrund der Fiktion des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, KVG, daß Anteile der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört, als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten, ist insoweit auch die Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft und somit gem Paragraph 10, Absatz eins, KVG als Steuerschuldner anzusehen.