Verwaltungsgerichtshof
12.04.1972
1985/71
Ausführungen zur Frage der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbeschluß enthaltenen Auflagen, daß die Abluftreinigungsanlage durch ein geeignete Fachfirma, die über umfangreiche Grundkenntnisse verfügt, zu errichten ist. (Widerlegung des dies bezüglichen Beschwerdevorbringens)