Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1972

Geschäftszahl

1985/71

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbeschluß enthaltenen Auflagen, daß die Abluftreinigungsanlage durch ein geeignete Fachfirma, die über umfangreiche Grundkenntnisse verfügt, zu errichten ist. (Widerlegung des dies bezüglichen Beschwerdevorbringens)