Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1972

Geschäftszahl

1985/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0659/62 E 14. Jänner 1963 VwSlg 5936 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Immissionen, welche zwar das Ausmaß der in unmittelbarer Umgebung der Wohnungen festgestellten Belästigung übersteigen, sich aber im Rahmen des in einem gemischten Baugebiet sonst üblichen Ausmaßes halten, müssen noch als zumutbar angesehen werden.