Verwaltungsgerichtshof
12.04.1972
1985/71
GRS wie 0659/62 E 14. Jänner 1963 VwSlg 5936 A/1963 RS 1
Immissionen, welche zwar das Ausmaß der in unmittelbarer Umgebung der Wohnungen festgestellten Belästigung übersteigen, sich aber im Rahmen des in einem gemischten Baugebiet sonst üblichen Ausmaßes halten, müssen noch als zumutbar angesehen werden.