Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1972

Geschäftszahl

1933/71

Rechtssatz

Die Verabreichung einer Ohrfeige auf einer öffentlichen Straße in Anwesenheit mehrerer Personen stellt den Tatbestand des Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera a, zweiter Fall EGVG.