Verwaltungsgerichtshof
13.12.1971
1687/71
Die Nachbarn können im Verfahren über die Verlängerung der Baubewilligung nicht jene Fragen neu aufrollen, die im Baubewilligungsverfahren rechtskräftig entschieden worden sind; den Nachbarn steht es jedoch frei, die Verlängerung der Baubewilligung mit der Begründung zu bekämpfen, das Ansuchen sei nicht rechtzeitig eingebracht worden und es fehle daher an der Voraussetzung für eine Verlängerung.