Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1972

Geschäftszahl

1680/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1617/52 E 13. Oktober 1954 VwSlg 3518 A/1954 RS 6 (hier: Anwendungen der Rechtsanwaltskammer für OÖ)

Stammrechtssatz

Freiwillige Zuwendungen der stmk RA-Kammer, die an die Witwe eines Rechtsanwaltes geleistet werden, bilden ein Einkommen, das bei der Beurteilung der Frage, ob eine Elternteilrente iSd Paragraph 45, KOVG zu zahlen ist, berücksichtigt werden muß.