Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1972

Geschäftszahl

1676/71

Rechtssatz

Ausführungen zu den Nachbarrechten bei Zustimmung des Gemeinderatsausschusses zur Überschreitung der inneren Baufluchtlinie (hier: durch ein Stiegenhaus und Aufzugsanlage).