Verwaltungsgerichtshof
22.09.1971
1608/71
GRS wie 0191/49 B 2. März 1949 VwSlg 716 A/1949 RS 1
Unmittelbar wirksame Zwangsmaßnahmen in Ausübung der Polizeigewalt ohne Erlassung eines formellen Bescheides können nicht mit Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden.