Verwaltungsgerichtshof
24.11.1971
1582/71
Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert.
ECLI:AT:VWGH:1971:1971001582.X01