Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1971

Geschäftszahl

1479/71

Rechtssatz

Wenn der Inhalt der Arbeitspflicht nicht darüber Auskunft gibt, ob eine Ausschaltung oder nur eine Beschränkung der Bestimmungsfreiheit des Arbeitenden gegeben sei, ist ausschlaggebend, ob ein Dauerverhältnis angenommen werden muss.