Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1971

Geschäftszahl

1461/71

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Pfleglings zur Bezahlung der anteilsmäßigen Pflegegebühren besteht ungeachtet der im sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitverfahren zu beantwortenden Frage, ob der Pflegling einen Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege gegenüber dem Krankenversicherungsträger gehabt hat oder nicht.