Verwaltungsgerichtshof
21.12.1971
1461/71
Die Verpflichtung des Pfleglings zur Bezahlung der anteilsmäßigen Pflegegebühren besteht ungeachtet der im sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitverfahren zu beantwortenden Frage, ob der Pflegling einen Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege gegenüber dem Krankenversicherungsträger gehabt hat oder nicht.